Hebamme Christine Kruschinski

Hebammenvorsorge in der Schwangerschaft

Jede schwangere Frau hat in Deutschland Anspruch auf mindestens zwölf Vorsorge-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Diese können sowohl vom Arzt oder der Ärztin als auch von der Hebamme vorgenommen werden.

Eine Hebamme kann die Schwangerschaft offiziell feststellen und auch den Mutterpass ausstellen. Sie errechnet außerdem den voraussichtlichen Geburtsermin. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, wird sich die Hebamme mit dem Frauenarzt abstimmen.

Folgende Untersuchungen führt die Hebamme durch (lt Mutterschaftsrichtlinien):

🤰Gewichtskontrolle
🤰Blutdruckmessung
🤰Blutuntersuchung
🤰Urinuntersuchung (Eiweiß und Zucker)
🤰Gebärmutterstandkontrolle
🤰Lage des Kindes feststellen
🤰Herztöne des Kindes kontrollieren
🤰Abklärung von Schwangerschaftsbeschwerden
🤰allgemeine Beratung
🤰wenn nötig vaginale Untersuchung
🤰CTG Laut Mutterschaftsrichtlinien nach Indikation

von Christine Kruschinski 9. September 2025
Hebamme sein bedeutet für mich...
von Christine Kruschinski 29. August 2025
Jeder Geburtstag des eigenen Kindes ist etwas ganz Besonderes. Aber der erste Geburtstag ein besonderer Meilenstein. Die Babyzeit endet und das Kleinkindalter beginnt. In den ersten zwölf Lebensmonaten seit der Geburt hat sich das eigene Baby unfassbar schnell entwickelt, ist gewachsen, hat sehr sehr viele neue Fähigkeiten, Fertigkeiten und Eigenschaften entwickelt und man kann nicht drüber hinwegsehen: es ist ein kleiner bewusster mehr und mehr autonomer Mini-Mensch, der nur darauf wartet immer mehr lernen und entdecken zu können. Daher hat es für mich eine sehr große Bedeutung wenn ich an diesem Tag und Meilenstein teilhaben darf. So wie bei diesem kleinen großen Jungen. Ich durfte mit Mama, Papa, Familienhund, Familie und Freunden gemeinsam feiern und schöne, unvergessene und entspannte Stunden verbringen. Was für ein riesiges und nicht selbstverständliches Geschenk für mich als Hebamme! Vielen Dank! Eure Christine